TAG DER PATIENTENRECHTEBerufsquiz
Tag der Patientenrechte am 18. April - Berufsquiz
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1. Kennen Sie die Rechte und Pflichten von Patienten?
Der Gesetzestext vom 24. Juli 2014 fasst die Rechte und Pflichten des Patienten zusammen. Dieses Gesetz sorgt für mehr Kohärenz und Transparenz in den Beziehungen zwischen Patienten und Gesundheitsdienstleistern. Es behandelt mehrere Punkte, die im Folgenden aufgelistet sind:
Gesetz vom 24. Juli 2014 über Patientenrechte und -pflichten
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2. Wissen Sie, an wen sich ein Patient wenden muss, um seine Rechte zu erfahren?
Um über seine Rechte informiert zu werden, kann sich der Patient an den Patientenbeauftragten der Einrichtung, in der er behandelt wird, wenden.
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3. Ohne die Zustimmung des Patienten darf eine medizinische Fachkraft die Familie/den Ehepartner eines Patienten über dessen Gesundheitszustand informieren.
Informationen über den Gesundheitszustand eines Patienten und über diagnostische oder therapeutische Maßnahmen, denen er möglicherweise unterzogen wird, sind vertraulich und durch das Arztgeheimnis geschützt, auch gegenüber seinen Angehörigen.
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4. Vor jeder Gesundheitsversorgung (*) muss der Patient informiert werden und seine Zustimmung geben.
Der Patient muss nach ordnungsgemäßer Aufklärung seine vorherige, freie und informierte Zustimmung zu jeder gesundheitsbezogenen Pflegehandlung geben. Der Patient kann seine Einwilligung jederzeit verweigern oder zurückziehen.
Der Patient berücksichtigt die von der medizinischen Fachkraft bereitgestellten Informationen, um Entscheidungen über seine Gesundheit zu treffen. Die Zustimmung des Patienten ist daher für jede Pflege-, Diagnose- oder Präventionsmaßnahme erforderlich, die der Arzt oder das medizinische Team unter den verschiedenen in Betracht gezogenen Therapieoptionen vorschlägt, einschließlich der Teilnahme an Forschungsprotokollen.
(*) Beispiele für Gesundheitsversorgung: chirurgische Eingriffe, medizinische Handlungen, Handlungen die von Pflegekräften durchgeführt werden.
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5. Während seiner Behandlung muss der Patient bereit sein für eine gewisse Zeit auf seine Intimsphäre zu verzichten.
Während des Krankenhausaufenthalts hat der Patient das Recht auf Achtung seiner Intimsphäre, insbesondere während der Untersuchungen, des Austauschs mit Ärzten und dem Pflegepersonal, während der Durchführung von medizinischen Behandlungen und Pflegemaßnahmen oder diagnostischen Handlungen.
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6. Wenn der Patient körperliche Schmerzen empfindet, muss er warten und ertragen.
Der Patient hat ein Recht darauf, dass seine Schmerzen berücksichtigt werden, unabhängig davon, in welcher Phase seiner Krankheit er sich befindet. Seine Schmerzen sollten im Rahmen des Möglichen behandelt werden … d.h. mit allen verfügbaren therapeutischen Vorkehrungen, um sie zu lindern. Der Patient sollte sich deshalb nicht scheuen, mit dem Pflegepersonal über seine Schmerzen zu sprechen.
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7. Der Patient hat kein Recht auf Zugang zu seiner Patientenakte.
Nach dem Gesetz vom 24. Juli 2014 hat der Patient das Recht, auf seine Akte und alle Informationen über seine Gesundheit zuzugreifen. Diese Akte zeichnet den Gesundheitszustand des Patienten und seine Entwicklung im Laufe der Behandlung chronologisch und wahrheitsgetreu nach. Der Patient kann sein Auskunftsrecht bei den entsprechenden Abteilungen der Einrichtung, in der er behandelt wird, ausüben. Er hat das Recht, sich den Inhalt vom Gesundheitsdienstleister oder einer Begleitperson erklären zu lassen.
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8. Der Patient verfasst eine Patientenverfügung, um seine Entscheidungen bekannt zu machen. Die medizinische Fachkraft muss diese nicht beachten, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, seine Wünsche zu äußern.
Als volljährige Person kann der Patient eine Patientenverfügung verfassen, indem er sie datiert und unterzeichnet. Mit einer Patientenverfügung kann der Patient seinen Willen bezüglich seiner Entscheidungen zum Ausdruck bringen, die er am Lebensende treffen möchte, falls er zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Lage sein sollte, diese Entscheidungen zu treffen. Die Patientenverfügung kann jederzeit geändert und widerrufen werden.
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9. Der Patient kann eine Vertrauensperson benennen, die ihn bei medizinischen Schritten und Entscheidungen unterstützt, falls er nicht in der Lage ist, seinen Willen zu äußern.
Der Patient kann eine Vertrauensperson benennen, bei der es sich um eine natürliche Person handeln kann, unabhängig davon, ob sie im Gesundheitswesen tätig ist oder nicht. Diese unterstützt ihn bei medizinischen Schritten und Entscheidungen, falls er seinen Willen nicht äußern kann. Die Benennung erfolgt durch ein schriftliches, datiertes und unterschriebenes Dokument, das in der Patientenakte aufgenommen wird.
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10. Ich kann den Patienten über die Möglichkeit informieren, seine Anliegen und Beschwerden zu äußern.
Bei Schwierigkeiten während einer Konsultation oder eines Krankenhausaufenthalts kann der Patient seine Unzufriedenheit zum Ausdruck bringen, indem er eine Beschwerde oder Klage beim Beschwerdenmanager der Einrichtung einreicht, in der er betreut wird.