TAG DER PATIENTENRECHTEPatientenquiz
Tag der Patientenrechte am 18. April - Patientenquiz
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Sind Sie derzeit in stationärer Behandlung?
Der Gesetzestext vom 24. Juli 2014 fasst die Rechte und Pflichten des Patienten zusammen. Dieses Gesetz sorgt für mehr Kohärenz und Transparenz in den Beziehungen zwischen Patienten und Gesundheitsdienstleistern. Es behandelt mehrere Punkte, die im Folgenden aufgelistet sind:
Gesetz vom 24. Juli 2014 über Patientenrechte und -pflichten
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1. Sind Sie der Meinung, dass Sie ausreichend über Ihre Rechte und Pflichten als Patient informiert sind?
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2. Wissen Sie, an wen Sie sich wenden können, wenn Sie Fragen zu Ihren Rechten haben?
Um über seine Rechte informiert zu werden, kann sich der Patient an den Patientenbeauftragten der Einrichtung, in der er behandelt wird, wenden.
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3. Die medizinische Fachkraft kann meine Familie/meinen Ehepartner ohne meine Zustimmung über meinen Gesundheitszustand informieren.
Informationen über den Gesundheitszustand eines Patienten und über diagnostische oder therapeutische Maßnahmen, denen er möglicherweise unterzogen wird, sind vertraulich und durch das Arztgeheimnis geschützt, auch gegenüber seinen Angehörigen.
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4. Vor jeder Gesundheitsversorgung (*) werde ich informiert und muss meine Einwilligung geben.
Der Patient muss nach ordnungsgemäßer Aufklärung seine vorherige, freie und informierte Zustimmung zu jeder gesundheitsbezogenen Pflegehandlung geben. Der Patient kann seine Einwilligung jederzeit verweigern oder zurückziehen.
Der Patient berücksichtigt die von der medizinischen Fachkraft bereitgestellten Informationen, um Entscheidungen über seine Gesundheit zu treffen. Die Zustimmung des Patienten ist daher für jede Pflege-, Diagnose- oder Präventionsmaßnahme erforderlich, die der Arzt oder das medizinische Team unter den verschiedenen in Betracht gezogenen Therapieoptionen vorschlägt, einschließlich der Teilnahme an Forschungsprotokollen.
(*) Beispiele für Gesundheitsversorgung: chirurgische Eingriffe, medizinische Handlungen, Handlungen die von Pflegekräften durchgeführt werden.
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5. Während der Betreuung muss ich für eine gewisse Zeit auf meine Privatsphäre verzichten. Ich muss dies akzeptieren.
Während des Krankenhausaufenthalts hat der Patient das Recht auf Achtung seiner Intimsphäre, insbesondere während der Untersuchungen, des Austauschs mit Ärzten und dem Pflegepersonal, während der Durchführung von medizinischen Behandlungen und Pflegemaßnahmen oder diagnostischen Handlungen.
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6. Wenn ich körperliche Schmerzen empfinde, muss ich warten und ertragen.
Der Patient hat ein Recht darauf, dass seine Schmerzen berücksichtigt werden, unabhängig davon, in welcher Phase seiner Krankheit er sich befindet. Seine Schmerzen sollten im Rahmen des Möglichen behandelt werden … d.h. mit allen verfügbaren therapeutischen Vorkehrungen, um sie zu lindern. Der Patient sollte sich deshalb nicht scheuen, mit dem Pflegepersonal über seine Schmerzen zu sprechen.
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7. Als Patient kann ich den Zugang zu meiner Patientenakte beantragen.
Nach dem Gesetz vom 24. Juli 2014 hat der Patient das Recht, auf seine Akte und alle Informationen über seine Gesundheit zuzugreifen. Diese Akte zeichnet den Gesundheitszustand des Patienten und seine Entwicklung im Laufe der Behandlung chronologisch und wahrheitsgetreu nach. Der Patient kann sein Auskunftsrecht bei den entsprechenden Abteilungen der Einrichtung, in der er behandelt wird, ausüben. Er hat das Recht, sich den Inhalt vom Gesundheitsdienstleister oder einer Begleitperson erklären zu lassen.
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8. Durch das Verfassen einer Patientenverfügung kann ich meine Entscheidungen bekannt machen, wenn ich nicht mehr in der Lage bin, sie zu äußern.
Als volljährige Person kann der Patient eine Patientenverfügung verfassen, indem er sie datiert und unterzeichnet. Mit einer Patientenverfügung kann der Patient seinen Willen bezüglich seiner Entscheidungen zum Ausdruck bringen, die er am Lebensende treffen möchte, falls er zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Lage sein sollte, diese Entscheidungen zu treffen. Die Patientenverfügung kann jederzeit geändert und widerrufen werden.
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9. Als Patient kann ich eine Vertrauensperson benennen, die mich bei medizinischen Schritten und Entscheidungen unterstützt, falls ich nicht in der Lage bin meinen Willen zu äußern.
Der Patient kann eine Vertrauensperson benennen, bei der es sich um eine natürliche Person handeln kann, unabhängig davon, ob sie im Gesundheitswesen tätig ist oder nicht. Diese unterstützt ihn bei medizinischen Schritten und Entscheidungen, falls er seinen Willen nicht äußern kann. Die Benennung erfolgt durch ein schriftliches, datiertes und unterschriebenes Dokument, das in der Patientenakte aufgenommen wird.
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10. Ich weiß wie ich meine Beschwerden und Anliegen ausdrücken kann.
Bei Schwierigkeiten während einer Konsultation oder eines Krankenhausaufenthalts kann der Patient seine Unzufriedenheit zum Ausdruck bringen, indem er eine Beschwerde oder Klage beim Beschwerdenmanager der Einrichtung einreicht, in der er betreut wird.